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#ZRKmagic15mins

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Magazin "VANGUARD – Lead & Innovate"

Inseraten-Schaltungen im ZRK HUB und im Magazin „VANGARD – Lead & Innovate –“

PRÄAMBEL

Das Zentrum für Risiko- und Krisenmanagement (kurz ZRK) ist ein im österreichischen Vereinsregister eingetragener Verein, ZVR: 796766303, Landespolizeidirektion Wien (www.bmi.gv.at), Österreich, mit Sitz in 1030 Wien, Reisnerstraße 5/20a. Die ZRK Beteiligung-, Service und Asset Management GmbH (kurz ZRK BSM GmbH), 1030 Wien, Reisnerstraße 5/20a, ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des Vereines ZRK, und erfüllt im Auftrag und Namen des ZRK die Rolle des Medieninhaber des VANGARD Magazin-LEAD & INNOVATE- und ist auch der Abrechnungspartner für alle Inseraten-Schaltungen und ähnliches im ZRK HUB und im VANGARD Magazin-LEAD & INNOVATE-.

Es gelten die allgemeinen DSGVO Richtlinien laut Homepage www.zfrk.org

§ 1 ALLGEMEINES

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen in Bezug auf das vomZRK herausgegebene VANGARD Magazin-LEAD & INNOVATE- und ZRK HUB, die vom ZRK, per Telefon oder E-Mail mit den Auftraggebern (Inserenten) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber = Inserenten werden nur im Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch das ZRK anerkannt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass als Auftragnehmer das ZRK für das VANGARD Magazin-LEAD & INNOVATE- und ZRK HUB auftritt. Mit der Unterfertigung der Vereinbarung, bzw. des Auftrages (Anzeigenschaltung) erklärt der Unterzeichner ausdrücklich, dass er für diese Vereinbarung zeichnungsberechtigt und mit der Abwicklung des Auftrages einverstanden ist. Neben dem Auftraggeber haftet der Unterzeichner für die Erfüllung der Vereinbarung.

1.2. Schriftverkehr und Nebenabsprachen: Rückfragen, Mitteilungen und dergleichen sind allein an dasZRK zu richten. Auf diese Vereinbarung – Auftrag einer Anzeigenschaltung im VANGARD Magazin-LEAD & INNOVATE- und ZRK HUB ist ausschließlich Schriftform vereinbart. Mitarbeiter und Beauftragte vom ZRK sind nicht befugt, mündliche Zusagen über den schriftlichen Vertragstext – Auftrag hinaus zu erteilen. Mündliche Absprachen gelten daher als nicht erfolgt, sofern sie von ZRK nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

1.3. Haftung: Der Auftraggeber haftet bei festgelegten Dispositionen auch für den richtigen Eingangder Druck- und Veröffentlichungsunterlagen. Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen haftet ausschließlich der Auftraggeber, der auch verantwortlich ist für die Gesetzmäßigkeit der Inhalte der Anzeigen. Der Auftraggeber wird das ZRK im Falle dessen Inanspruchnahme durch Dritte (insbesondere wegen urheberrechtlicher Ansprüche oder wegen UWG-Widrigkeit des Inhaltes der Anzeige) schad- und klaglos halten, was auch allfällige Kosten einer Urteilsveröffentlichung, Gegendarstellung etc. betrifft.Der Auftraggeber garantiert, dass die Schaltung – Inserat oder Advertorial – gegen keinerlei gesetzlicheBestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Das ZRK ist zu einer Prüfung des Inseratesoder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt,rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit demAuftraggeber vorzunehmen.

1.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicherGerichtsort ist der Sitz vom ZRK und ZRK BSM GmbH. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

§ 2 VORAUSSETZUNGEN und AUFTRAGSERTEILUNG

2.1. Geschäftsbedingungen: Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die in den jeweils gültigenAnzeigenpreislisten des VANGARD Magazin-LEAD & INNOVATE- und ZRK HUB festgelegten Bedingungen und der schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese kann nur per E-Mail erfolgen. Zusätzlich zum vereinbarten Nettopreis werden 5% Werbeabgabe verrechnet. Alle Preisangaben erfolgen in Euro. Die Rechnungslegung erfolgt durch die ZRK Beteiligung-, Service und Asset Management GmbH, 1030 Wien, Reisnerstraße 5/20a, eine 100%-ige Tochtergesellschaft des Vereines ZRK. Hierfür werden für die Auftragsgeber auch die entsprechenden Umsatzsteuersätze in Rechnung gestellt.

2.2. Aufträge über Werbeagenturen: Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namenund auf deren Rechnung angenommen. Die Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihrenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des ZRK zu halten. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Das ZRK ist dabei berechtigt, von der Werbungsagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

2.3. Aufträge für einen ZRK HUB BASIC-Eintrag: Aufträge für einen Basic-Eintrag setzen eine mindestens ausserordentliche ZRK-Mitgliedschaft für natürliche und juristische Personen voraus.

2.4. Ablehnung: das ZRK behält sich vor, rechtsverbindlich eingegangene Anzeigen-Aufträge ohne Angabe von Gründen oder wegen Ihres Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen oder ihre Veröffentlichung ganz oder teilweise zu sperren,sobald dem ZRK bekannt wird, dass die Anzeige gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für das ZRK unzumutbar ist, insbesondere bei Anzeigen für Wettbewerbsangebote. Die Ablehnung oder Änderungen in den Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Vom Auftrag- geber zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur nach besonderer Aufforderung durch diesen zurück- gesandt. Die Aufbewahrungspflicht der Daten durch das ZRK bzw. der ZRK BSM GmbH für das ZRK endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrages.

2.5. Rücktritt: Der Auftraggeber hat nur ein Recht zum Rücktritt von der Vereinbarung – AuftragAnzeigenschaltung aus wichtigem Grund. Die Erklärung des Rücktritts muss spätestens eine Woche vordem Anzeigenschlusstermin beim ZRK schriftlich eingegangen sein. Bei allen verbindlich zugesagtenVorzugsplätzen einschließlich Umschlagseiten akzeptiert das ZRK keinen Rücktritt aus beimAuftraggeber liegenden Gründen.

§ 3 DURCHFÜHRUNG DER AUFTRÄGE

3.1. Termin und Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen an bestimmten Plätzen wirdkeine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltungbestimmter Termine oder – bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlages – von einerbestimmten Platzierung abhängig gemacht wird.

3.1.1. Angaben über Beginn und Dauer der Schaltung sind verbindlich.

3.1.2. Ist der Beginn der Schaltungsfrist nicht angegeben, so gilt der nächstmögliche Zeitraum.

3.1.3. Steht der zugesagten Schaltung im ZRK HUB ein vom Auftraggeber verschuldetes Hindernis ent- gegen, z.B. bei nicht rechtzeitiger Lieferung der Anzeige/Schaltung-Unterlage und Daten an das ZRK, so verschiebt sich der Liefertermin um die Zeit der Verzögerung, längstens aber um eine Woche (7 Tage). Ist innerhalb dieser Zeit keine Lieferung aufgrund Verschuldens des Auftragsgebers möglich, so wird der Liefertermin zwischen dem Auftraggeber und dem ZRK neu festgesetzt. Kommt innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) keine Einigung zustande, so kann die ZRK BSM GmbH 50 Prozent des Auftragswertes als Vertragsstrafe verlangen und in Rechnung stellen.

3.2. Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. ImFalle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderenvom Auftraggeber beigestellten Druckunterlagen erfolgt oder auch nur Name und Adresse desAuftraggebers eingeschaltet wird. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet zweiWochen (14 Tage) nach Erscheinen der Einschaltung.

3.4. Wiedergabe: Das ZRK bzw. ZRK BSM GmbH gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen. Im Falle erheblicher Mängel leistet die ZRK BSM GmbH Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung oder, wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses von 50 Prozent. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

  3.5. Druckgenehmigung: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegenKostenübernahme durch den Auftraggeber per Post versandt; Probeabzüge per Mail werden aufWunsch und kostenfrei übermittelt. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, dieKorrekturabzüge innerhalb der genannten Frist mit Freigabevermerk zu genehmigen. Der Auftraggeberträgt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet derAuftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt dieGenehmigung zum Druck als erteilt.

3.6. Reklamationen: Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erscheinendes Druckwerkes anerkannt.

3.7. Storno: Eine kostenlose Zurückziehung des Auftrages ist nur möglich, wenn diese dem ZRK inschriftlicher Form spätestens 14 Werktage vor dem jeweiligen Redaktionsschluss vorliegt. NachRedaktionsschluss wird eine Stornogebühr in Höhe von 80% der Auftragssumme durch die ZRK BSM GmbH in Rechnung gestellt.

§ 4 VERRECHNUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG

4.1. Rechnung: Wird keine Vorauskasse geleistet, wird die Rechnung vor dem Versand dervereinbarten Exemplare des VANGARD Magazin-LEAD & INNOVATE- übermittelt. Der Rechnungs- betrag ist innerhalb der auf der Faktura ersichtlichen Frist ohne Abzüge zu bezahlen. Bei Zahlungs- verzug oder Stundung werden Zinsen in der Höhe von 9,5 % p.a. und Mahnspesen von Euro 20,00 in Rechnung gestellt.

4.2. Druckunterlagenkosten: Kosten für die Herstellung der Druckunterlagen für Inserat undAdvertorial des VANGARD Magazin-LEAD & INNOVATE- gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.3. Reklamation: Rechnungsreklamationen werden nur bei Erhalt der Rechnung anerkannt.

4.4. Preise: Die Preise für die Schaltung der Anzeigen im VANGARD Magazin-LEAD & INNOVATE- und/oder ZRK HUB richten sich nach der Preisangabe in den Mediadaten auf der Internet-Site www.zfrk.org/hub und https://vanguardmag.eu des ZRK zum Zeitpunkt der Bestellung.

4.5. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug des Auftragsgebers kann das ZRK bzw. die ZRK BSM GmbH die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für weitere Anzeigenaufträge des Auftragsgebers Vorauszahlung verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftragsnehmers ist das ZRK bzw. seine ZRK BSM GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses Vorauszahlungen für weitere Anzeigen zu verlangen, sowie deren Veröffentlichung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

4.6. Haftung: Das ZRK bzw. seine ZRK BSM GmbH übernehmen keine Haftung für die Inhalte der Anzeigen, bzw. für die Inhalte anderer Websites, auf welche die Anzeige verweist sowie für vom Auftragnehmer zu verantwortende Fehler der Anzeige.

4.7. Gewährleistung: Das ZRK bzw. seine ZRK BSM GmbH übernimmt keine Gewährleistung auf die Funktions- fähigkeit von Kommunikationsnetzen. Keine Gewährleistung wird übernommen bei einem Rechnerausfall der Internet-Provider, auf deren Rechner die Leistungen des ZRK bzw. seiner ZRK BSM GmbH gehostet werden, sowie für nicht aktualisierte oder unvollständige Angebote auf sogenannten Proxyservern kommerzieller Online-Dienste.

4.7.1. ist die Durchführung des Auftrages aus technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, höhere Gewalt, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen durch das ZRK bzw. seine ZRK BSM GmbH nicht möglich, so wird der Auftrag nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern die Verschiebung der Leistungszeit nicht unerheblich ist, wird der der Auftraggeber hiervon informiert.

4.7.2. Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche das ZRK und oder seine ZRK BSM GmbH nicht zu vertreten haben, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass des ZRK und oder seiner ZRK BSM GmbH zu erstatten, d.h eine erbrachte Teilleistung zu vergüten.

§ 5 DATENSCHUTZ

5.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass eventuell personenbezogene Daten gespeichert werden.

5.2. Die gespeicherten daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertrages erforderlich ist.

5.3. Es gelten die allgemeinen DSGVO Richtlinien laut Homepage www.zfrk.org

§ 6 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

6.1. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB sowie die Änderung dieser Bestimmung können nurschriftlich erfolgen.

6.2. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB rechtlich unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit derübrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemesseneReglung gelten die, soweit rechtlich möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteiengewollt haben und nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie beiAbschluss der Vereinbarung diesen Punkt bedacht hätten.

Wien, 25. März 2024